Erbrecht, Nachfolgeplanung

Ob im privaten oder unternehmerischen Bereich, es ist wichtig sich frühzeitig über die Vermögensübertragung Gedanken zu machen, um mögliche Erbauseinandersetzungen zu verhindern und Ihren Wünschen und Zielen später Geltung verschaffen zu können.

Eine wirksame Testamentsgestaltung – im privaten Bereich liegen häufig keine wirksamen Testamente vor – ist unerlässlich. Daneben stellen lebzeitige Schenkungen als Instrument der vorweggenommenen Erbfolge oft ein sinnvolles Gestaltungsinstrument dar, auch vor dem Hintergrund des erforderlichen Einsatzes des eigenen Vermögens und gegebenenfalls einer Auseinandersetzung mit den Behörden beispielsweise im Pflegefall. Die Reduzierung möglicher Ansprüche Pflichtteilsberechtigter sollte zu Lebzeiten sorgsam geplant werden.

Im Unternehmensbereich wird die Frage der Nachfolgeplanung häufig viel zu spät angegangen. Der unkontrollierte Übergang auf die Erben, womöglich noch auf eine kontroverse Erbengemeinschaft, kann zur Existenzgefährdung des Unternehmens beispielsweise durch die ungewollte Aufdeckung stiller Reserven führen. Dies gilt für Einzelunternehmer oder die Vererbung  gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen. Daher muss eine professionelle Beratung und Gestaltung aus unserer Sicht fachübergreifend sein und nicht nur die erbrechtlichen, sondern die damit abzustimmenden  gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte betrachten.


Die Schwerpunkte der Beratung im Erbrecht

  • Beratung und Begleitung der Unternehmensnachfolge in erbrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht

  • Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen im Vorfeld von Nachfolgegestaltungen

  • Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen

  • Gestaltung von Testamenten (Einzeltestament, Ehegattentestament und Behindertentestament, Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen…)

  • Vertretung bei Nachlassauseinandersetzungen, Erbauseinandersetzungsverträge

  • Vertretung bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnisansprüchen

  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz

  • Erbrecht mit internationalen Bezügen

  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten