Steuerrecht

Wir beraten und betreuen kleine und mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen, darunter Kapitalgesellschaften (GmbH, UG), Personengesellschaften (OHG, GmbH & Co. KG, GbR, stille Beteiligungen), Freiberufler, Einzelunternehmer und Privatpersonen.

Durch das bewährte Zusammenspiel zwischen Steuerberatung und Rechtsberatung können wir Ihnen eine umfassende Beratung auch an den Schnittstellen zu den typischerweise mit zu betrachtenden Rechtsgebieten wie dem Handelsrecht und Gesellschaftsrecht,  Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, Erbrecht oder auch dem Berufsrecht und Gebührenrecht der Steuerberater.

Herr Rechtsanwalt Marco Kreie LL.M. begleitet Sie bei Betriebsprüfungen und vertritt Sie als Fachanwalt für Steuerrecht gegenüber dem Finanzamt im Einspruchsverfahren und im Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Gerade bei streitigen Auseinandersetzungen ist es häufig erforderlich, per Eilverfahren (vorläufiger Rechtsschutz) das Finanzamt zur Aussetzung der Vollziehung der Bescheide zu zwingen, da die festgesetzten Beträge regelmäßig kurzfristig fällig sind.

Es ist auch zu beobachten, dass die Finanzbehörden bei streitigen Auseinandersetzungen eine niedrigere Hemmschwelle zur Einschaltung der Steuerfahndung an den Tag legen, nicht zuletzt um den Druck auf den Steuerpflichtigen zu erhöhen. Wir übernehmen daher neben der Vertretung im steuerrechtlichen Verfahren auch die Steuerstrafverteidigung.