Handels- und Gesellschaftsrecht

Nahezu alle Bereiche der Betreuung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, von Freiberuflern oder Einzelunternehmern docken an handels- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen an. Ohne profundes Wissen und Erfahrung in diesen Kernbereichen des Wirtschaftsrechts ist eine professionelle und strategische Beratung nicht möglich, die auch Kompetenz in den typischerweise mitzudenkenden Rechtsgebieten, wie dem Arbeitsrecht, Steuerrecht, Erbrecht oder dem Insolvenzrecht, voraussetzt.


Schwerpunkte der Beratung Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Unternehmensgründungen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, GbR…)

  • Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen

  • Beratung zu Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern

  • Arbeitsverträge für Geschäftsführer und Mitarbeiter

  • Beratung und Prüfung Sozialversicherungspflicht Gesellschafter-Geschäftsführer, Statusprüfung

  • Abberufung und Kündigung von Geschäftsführern

  • Beratung / Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen

  • Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung, Gesellschafterdarlehen, Rangrücktritt…

  • Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf und Unternehmensumwandlung, Übertragung von Geschäftsanteilen

  • Unternehmensnachfolge

  • Gesellschafterstreit, Ausschluss von Gesellschaftern, Durchsetzung und Abwehr von Wettbewerbsverboten

  • Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen und Werkverträgen

  • Handelsvertreterrecht

  • Produkthaftungs- und Schadensrecht

  • Beratung von Unternehmen in der Krise