Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht

Die Tage, als das Steuerstrafrecht eher ein Schattendasein führte, sind vorbei. Es ist zu beobachten, dass die Finanzbehörden bei streitigen Auseinandersetzungen eine niedrigere Hemmschwelle zur Einschaltung der Steuerfahndung  an den Tag legen. Der Druck auf den Steuerpflichtigen wird dadurch erhöht. Nicht selten sieht sich der Beschuldigte in einem solchen Verfahren auch dem gesellschaftlichen Vorwurf des sozialschädlichen Verhaltens ausgesetzt.

Sollte Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht ziehen (müssen), ist eine umfangreiche und professionelle Beratung im Vorfeld unerlässlich. Es geht zum einen darum, in den Genuss der privilegierten Strafbefreiung zu kommen, aber auch die Folgewirkungen der Offenbarung gegenüber Finanzbehörden in der Gesamtheit mit allem Für und Wider vorher abschätzen zu können. Ziel ist es regelmäßig, das Verfahren „geräuschlos und ohne Kollateralschäden“ abzuwickeln.

Wir beraten und verteidigen Sie im Wirtschaftsstrafrecht, also den strafrechtlichen Bereichen, von denen typischerweise Unternehmen im Wirtschaftsleben betroffen sein können, beispielsweise in den Bereichen Bilanzstrafrecht, Insolvenzstrafrecht oder Arbeitsstrafrecht. Auch die klassischen Vermögensdelikte wie Betrug und Untreue seien neben „Exoten“ wie den strafbewehrten Vorschriften des Bauforderungssicherungsgesetzes genannt.

Die strafrechtlichen Aspekte lassen sich auch bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen fruchtbar machen. Regelmäßig fallen Gläubiger bei der Insolvenz einer GmbH mit ihren Forderungen aus. Der Geschäftsführer unterliegt strengen Regeln im Hinblick auf die Stellung des Insolvenzantrages. Gelingt der Nachweis einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers, kann man die Forderungen  über die persönliche Haftung des Geschäftsführers nicht selten retten.

Sobald der Verdacht strafbarer Handlungen bei einem Schuldner naheliegt, können wir für Sie über die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden Vermögenswerte zeitnah sichern (Beschlagnahme, Zwangssicherungshypothek…), damit diese nicht zur Seite geschafft werden und für ihre Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Dieses Instrument der strafrechtlichen Zurückgewinnungshilfe kann als mächtige Waffe im Kampf gegen Schuldner mit krimineller Energie eingesetzt werden und wird von der Anwaltschaft viel zu wenig benutzt.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marco Kreie LL.M. (Master of Laws, Wirtschaftsstrafrecht), der als Fachanwalt für Steuerrecht auch über die erforderlichen praktischen Erfahrungen in diesen Bereichen verfügt.